Urteil zur Pendlerpauschale erwartet

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rote Zora
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Urteil zur Pendlerpauschale erwartet

Beitragvon rote Zora » Mittwoch 23. Januar 2008, 10:04

15 Millionen Pendler setzen ihre Hoffnung auf den Bundesfinanzhof: Dort wird über zwei Klagen gegen die Kürzung der Pendlerpauschale entschieden. Der Richterspruch dürfte auch das endgültige Urteil des Bundesverfassungsgericht beeinflussen.

Im Streit über die Pendlerpauschale steht eine wichtige Entscheidung des Bundesfinanzhofs unmittelbar bevor: Zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung über die Klagen zweier Betroffener wird das oberste deutsche Steuergericht voraussichtlich an diesem Mittwoch (23. Januar) bei seiner Jahrespressekonferenz in München die Entscheidung bekanntgeben. Davon dürfte eine Signalwirkung für die noch ausstehende Klärung durch das Bundesverfassungsgericht ausgehen.

Karlsruhe wird nach Angaben einer Sprecherin vom Dienstag noch in diesem Jahr über die Pendlerpauschale entscheiden. Bisher wurde ein Urteil immer "voraussichtlich" für 2008 angekündigt.

Von der Kürzung der Pauschale sind 15 Millionen Pendler betroffen. Der Bundesfinanzminister rechnet mit Steuermehreinnahmen von 2,5 Milliarden Euro. Anlässlich der mündlichen Verhandlung stellten die Richter kritische Fragen an die anwesenden Vertreter des Bundesfinanzministeriums. Dies gibt Hoffnung für die betroffenen Arbeitnehmer.


Mit der Pendlerpauschale können Autofahrer Fahrtkosten zwischen ihrer Wohnung und Arbeitsstätte steuermindernd geltend machen. Seit Januar vergangenen Jahres sind die 30 Cent aber nur noch vom 21. Entfernungskilometer an steuerlich absetzbar. Von der Neuregelung sind mehrere Millionen Steuerbezahler betroffen, die früher von der Pauschale profitiert hatten.


Regierung wartet Entscheid aus Karlsruhe ab

Sollte das Bundesverfassungsgericht die gekürzte Pauschale ablehnen, können Steuerzahler nachträglich gegen den Steuerbescheid 2007 vorgehen und die Anerkennung der vollen Pendlerkosten fordern. Die große Koalition hatte sich im November aber darauf geeinigt, die gekürzte Pendlerpauschale vorerst nicht zu verändern, sondern die Karlsruher Entscheidung abzuwarten.

Der Bundesfinanzhof entscheidet im konkreten Fall über die Klagen eines Bäckermeisters und eines Ingenieurs, die beide wegen langer Fahrtwege zum Arbeitsplatz von der Kürzung betroffen sind. Sie sehen darin unter anderem einen Verstoß gegen Artikel 6, Absatz 1 des Grundgesetzes zum Schutz von Ehe und Familie. So muss der verheiratete Ingenieur aus Mecklenburg-Vorpommern täglich 75 Kilometer zum Arbeitsplatz fahren.


Streit um das "Werkstorprinzip"

In einem Eilverfahren im September hatte der Bundesfinanzhof ernsthafte Zweifel angemeldet, ob die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungsgemäß ist. Fahrtkosten seien für viele Arbeitnehmer unvermeidlich. Das Bundesfinanzministerium als Verfahrensbeteiligter hatte die Neuregelung hingegen verteidigt. Derartige Grundentscheidungen seien allein Sache des Gesetzgebers, betonte der Vertreter des Ministeriums, Jörg Kraeusel. Er argumentierte zudem, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz seien als privat mitveranlasst anzusehen.

Da die Entscheidung der Richter binnen zwei Wochen nach der Verhandlung am 10. Januar erwartet wurde, gilt die Bekanntgabe an diesem Mittwoch als sehr wahrscheinlich.


Quelle: stern.de
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rote Zora
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Beitragvon rote Zora » Mittwoch 23. Januar 2008, 11:45

Bundesfinanzhof: Kürzung ist verfassungswidrig

Der Bundesfinanzhof hält die Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Zwei Arbeitnehmer hatten gegen die Kürzung geklagt.

Seit diesem Jahr sind Fahrtkosten zum Arbeitsort nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer von der Steuer absetzbar. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Die Ansicht des Bundesfinanzhofes zu dem Sachverhalt dürfte jedoch eine Signalwirkung haben.


Quelle: rp-online
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Bodyshelly
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Beitragvon Bodyshelly » Mittwoch 23. Januar 2008, 13:42

......

Je nachdem, wie der BFH und später das Bundesverfassungsgericht ihre Urteile begründen, hat der Gesetzgeber mehrere Optionen: Sollten die Gerichte jede Kürzung der ursprünglichen Pendlerpauschale ablehnen und den alten Kilometersatz von 30 Cent ab dem ersten Kilometer für angemessen erklären, müsste die Reform rückgängig gemacht werden, die seit Anfang 2007 in Kraft ist........

Einige Juristen halten es aber auch für möglich, dass die Gerichte eine Kürzung des Satzes pro Kilometer für zulässig erklären, sich aber an der Grenze von 20 Kilometern stören. Entfernungen unter 21 Kilometern werden gar nicht mehr berücksichtigt. Viele Juristen halten diese Grenze für willkürlich. Auch im Finanzministerium wird zugegeben, dass die Grenze gewählt wurde, um die erwünschten Mehreinnahmen von gut 1 Mrd. Euro pro Jahr zu erzielen. Je nach Urteil könnte es für die Regierung auch eine Option sein, die Entfernungspauschale völlig abzuschaffen und im Gegenzug den Arbeitnehmerpauschbetrag von derzeit 920 Euro anzuheben.
.....

quelle: FTD
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hasibaer
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Beitragvon hasibaer » Mittwoch 23. Januar 2008, 19:44

warum sollten Sie den Pauschbetrag anheben????? :wall:


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