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EILMELDUNG: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Verfasst: Dienstag 9. Dezember 2008, 11:19
von rote Zora
Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die bisherige Regelung zur Pendlerpauschale ist verfassungswidrig.


Die Streichung der Pendlerpauschale ab dem Jahr 2007 ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht entschied in Karlsruhe, dass die seit 2007 geltende Neuregelung mangels verfassungsrechtlich tragfähiger Begründung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht vereinbar und daher verfassungswidrig ist.

Der Gesetzgeber müsse rückwirkend zum 1. Januar 2007 neue Regelungen dazu finden. Bis dahin gilt den Richtern zufolge die alte Pendlerpauschale fort. (Az.: 2 BvL 1/07 u.a.)

Damit können die etwa 16 Millionen Berufspendler wieder alle Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort mit einer Pauschale von 30 Cent steuerlich geltend machen. Die gekippte Regelung hatte dagegen vorgesehen, dass ab 2007 erst Fahrten ab dem 21. Kilometer abgesetzt werden können. 2,5 Milliarden Euro hätte der Staat jährlich so gespart.


Quelle: sueddeutsche.de