Die Bundesregierung will Verkehrsrowdys an den Kragen gehen. Sie plant ein neues Gesetz, welches künftig ein Fahrverbot bis zu sechs Monaten erlaubt (statt bisher drei).
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sagte der "Thüringer Allgemeinen" (Montagausgabe), künftig sollten Fahrverbote bis zu einem halben Jahr verhängt werden können. Die Praxis zeige, dass die heutige Höchstdauer von drei Monaten nicht abschreckend genug sei. Den Gesetzentwurf wolle sie nach der Sommerpause in den Bundestag einbringen, die Verabschiedung sei dann Anfang kommenden Jahres möglich.
Fahrverbot sollen künftig auch bei Straftaten verhängt werden können, bei denen ein Auto benutzt wurde. Für Diebstähle oder andere verkehrsfremde Delikte ein Fahrverbot als Strafe auszusprechen, halte sie aber für nicht sinnvoll, sagte die SPD-Politikerin.
Der ADAC würde schärfere Strafen für "extreme Raser" begrüßen. "Wer mit 100 durch eine Tempo-30-Zone fährt, hat keinen Schutz verdient. Da soll ruhig härter hingelangt werden", sagte ADAC-Chefjurist Eckhart Jung am Montag in München. Wenn Zypries allerdings eine allgemeine Verschärfung des Strafrahmens plane, "wären wir dagegen", sagte Jung. Ein Fahrverbot dürfe nicht schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 Stundenkilometern drohen. Wenn einem Bankräuber, der mit dem Auto flüchte, künftig der Führerschein entzogen werden könne, "dann kann man sich nicht dagegen wenden", sagte Jung.
Der Auto-Club Europa (ACE) will Fahrverbote weiterhin nur als "Denkzettel" und nicht als Strafe gewertet wissen. Es gebe aber ein Bedürfnis, die Lücke zwischen der Höchstdauer des Fahrverbots von drei Monaten und der Mindestdauer des Führerscheinentzug ab sechs Monaten zu schließen, sagte ein Sprecher in Stuttgart. Der ACE erwarte, dass die Gerichte sich im Zweifel für ein längeres Fahrverbot statt für den einschneidenden Führerscheinentzug entscheiden.
Quelle: rp-online
Verkehrsrowdys soll es an den Kragen gehen
- rote Zora
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Sylvia
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Flensburger Punktesystem soll verschärft werden
Schlechte Nachrichten für notorische Raser und Ampelsünder: Nach Informationen des Auto Club Europa (ACE) will das Bundesjustizministerium das Punktesystem in der Flensburger Verkehrssünderkartei verschärfen.
Von den Konsequenzen besonders betroffen sind den Angaben des ACE vom Mittwoch in Stuttgart zufolge jene Kraftfahrer, die wegen bevorstehender Überziehung des Punktekontos unmittelbar vom Entzug ihrer Fahrerlaubnis bedroht sind. Vorgesehen sei, die Löschung von eingetragenen Strafpunkten zu erschweren.
Wer neue Punkte kassiert, unterbricht den Plänen zufolge demnach gegebenenfalls die Tilgungsfrist. Grund: Neuerdings soll für die entscheidende Frist der Tattag und nicht mehr der Zeitpunkt gelten, zu dem der Bußgeldbescheid Rechtskraft erlangt. Der Justiziar des ACE, Volker Lempp, sprach von dem Versuch, quasi "durch die Hintertür" verkehrsrechtliche Vorschriften zu ändern. "Im Rechtsstaat sollte es aber dabei bleiben, dass keine Nachteile entstehen solange nichts rechtskräftig entschieden ist", forderte Lempp.
Laut ACE will das Justizministerium solchen Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide ein Ende bereiten, die angeblich aus rein taktischem Kalkül heraus erhoben werden. Grundsätzlich werde dabei unterstellt, dass es sich um Einsprüche handele die alleine dem Zweck dienten, noch vor der Eintragung neuer Strafpunkte bereits vorhandene Punkte getilgt zu bekommen.
Dadurch ließe sich der Gesamtpunktestand reduzieren. Dies - so der ACE - sei häufig die letzte Rettung eines Kraftfahrers vor der immer näher rückenden 18-Punkte-Schwelle, die zwangsläufig zum Entzug der Fahrerlaubnis führt.
Nach Darstellung des ACE funktioniert das umstrittene Verfahren so: Der Verkehrssünder erkennt nach Zustellung eines Bußgeldbescheids, dass wegen Ablauf der 2-Jahres-Frist in Flensburg demnächst Punkte auf seinem Konto getilgt werden.
Durch einen ansonsten aussichtslosen Einspruch wird immerhin erreicht, dass der neue Bescheid bis zum Ablauf der Tilgungsfrist des vorausgegangenen Verstoßes nicht rechtskräftig wird. Effekt: Die fraglichen neuen Punkte können nicht eingetragen werden, was einen etwaigen Fahrerlaubnisentzug verhindert. Wird der Einspruch gegen den neuen Bescheid später zurückgenommen, ist das strapazierte Strafpunktekonto durch Ablauf der Frist bereits "bereinigt".
Dem Justizministerium ist diese durchaus legale Praxis seit längerem ein Dorn im Auge, glaubt der ACE. Deshalb soll künftig nicht mehr der Zeitpunkt, zu dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird für die Frist maßgeblich sein, sondern der Tag, an dem die mutmaßliche Tat begangen wurde. Das Einlegen eines Rechtsmittels würde dann also nichts mehr nutzen. Die bereits vorhandenen Punkte würden ohne weiteres um die neuen aufsummiert, wenn der neue Verstoß noch in die zweijährige Tilgungsfrist fällt.
Unter Berufung auf Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes schätzt der ACE, dass pro Jahr mehr als 110.000 Verkehrsteilnehmer mit einem Kontostand von 14 und mehr Punkten registriert sind. Die größten Punktesammler sind demnach Männer im Alter von 21 bis 44 Jahren.
Quelle: rp-online
Schlechte Nachrichten für notorische Raser und Ampelsünder: Nach Informationen des Auto Club Europa (ACE) will das Bundesjustizministerium das Punktesystem in der Flensburger Verkehrssünderkartei verschärfen.
Von den Konsequenzen besonders betroffen sind den Angaben des ACE vom Mittwoch in Stuttgart zufolge jene Kraftfahrer, die wegen bevorstehender Überziehung des Punktekontos unmittelbar vom Entzug ihrer Fahrerlaubnis bedroht sind. Vorgesehen sei, die Löschung von eingetragenen Strafpunkten zu erschweren.
Wer neue Punkte kassiert, unterbricht den Plänen zufolge demnach gegebenenfalls die Tilgungsfrist. Grund: Neuerdings soll für die entscheidende Frist der Tattag und nicht mehr der Zeitpunkt gelten, zu dem der Bußgeldbescheid Rechtskraft erlangt. Der Justiziar des ACE, Volker Lempp, sprach von dem Versuch, quasi "durch die Hintertür" verkehrsrechtliche Vorschriften zu ändern. "Im Rechtsstaat sollte es aber dabei bleiben, dass keine Nachteile entstehen solange nichts rechtskräftig entschieden ist", forderte Lempp.
Laut ACE will das Justizministerium solchen Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide ein Ende bereiten, die angeblich aus rein taktischem Kalkül heraus erhoben werden. Grundsätzlich werde dabei unterstellt, dass es sich um Einsprüche handele die alleine dem Zweck dienten, noch vor der Eintragung neuer Strafpunkte bereits vorhandene Punkte getilgt zu bekommen.
Dadurch ließe sich der Gesamtpunktestand reduzieren. Dies - so der ACE - sei häufig die letzte Rettung eines Kraftfahrers vor der immer näher rückenden 18-Punkte-Schwelle, die zwangsläufig zum Entzug der Fahrerlaubnis führt.
Nach Darstellung des ACE funktioniert das umstrittene Verfahren so: Der Verkehrssünder erkennt nach Zustellung eines Bußgeldbescheids, dass wegen Ablauf der 2-Jahres-Frist in Flensburg demnächst Punkte auf seinem Konto getilgt werden.
Durch einen ansonsten aussichtslosen Einspruch wird immerhin erreicht, dass der neue Bescheid bis zum Ablauf der Tilgungsfrist des vorausgegangenen Verstoßes nicht rechtskräftig wird. Effekt: Die fraglichen neuen Punkte können nicht eingetragen werden, was einen etwaigen Fahrerlaubnisentzug verhindert. Wird der Einspruch gegen den neuen Bescheid später zurückgenommen, ist das strapazierte Strafpunktekonto durch Ablauf der Frist bereits "bereinigt".
Dem Justizministerium ist diese durchaus legale Praxis seit längerem ein Dorn im Auge, glaubt der ACE. Deshalb soll künftig nicht mehr der Zeitpunkt, zu dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird für die Frist maßgeblich sein, sondern der Tag, an dem die mutmaßliche Tat begangen wurde. Das Einlegen eines Rechtsmittels würde dann also nichts mehr nutzen. Die bereits vorhandenen Punkte würden ohne weiteres um die neuen aufsummiert, wenn der neue Verstoß noch in die zweijährige Tilgungsfrist fällt.
Unter Berufung auf Angaben des Kraftfahrt-Bundesamtes schätzt der ACE, dass pro Jahr mehr als 110.000 Verkehrsteilnehmer mit einem Kontostand von 14 und mehr Punkten registriert sind. Die größten Punktesammler sind demnach Männer im Alter von 21 bis 44 Jahren.
Quelle: rp-online
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Sylvia
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in meiner gesammten Führerscheinzeit
seit 1984 hatte ich bisher nur 4 Punkte
Was mir immer wieder auffällt ist :
Wenn ich in Richtung Süden der Republik fahre mehren sich die Bremsspuren,zerstörte Leitplanken,und auch die stationeren Blitzgeräte
Kann mir das jemand erklären ?
Gibt es eine Studie über die Unfallhäufigkeit / Ursachen in Bezug auf Nord /Süd ?
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Wenn ich in Richtung Süden der Republik fahre mehren sich die Bremsspuren,zerstörte Leitplanken,und auch die stationeren Blitzgeräte
Kann mir das jemand erklären ?
Gibt es eine Studie über die Unfallhäufigkeit / Ursachen in Bezug auf Nord /Süd ?
Mit freundlicher New Beetle Lichthupe
Hans-Jürgen und Judith

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