Verkehrsrowdys soll es an den Kragen gehen
Verfasst: Dienstag 22. Juli 2003, 08:24
Die Bundesregierung will Verkehrsrowdys an den Kragen gehen. Sie plant ein neues Gesetz, welches künftig ein Fahrverbot bis zu sechs Monaten erlaubt (statt bisher drei).
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sagte der "Thüringer Allgemeinen" (Montagausgabe), künftig sollten Fahrverbote bis zu einem halben Jahr verhängt werden können. Die Praxis zeige, dass die heutige Höchstdauer von drei Monaten nicht abschreckend genug sei. Den Gesetzentwurf wolle sie nach der Sommerpause in den Bundestag einbringen, die Verabschiedung sei dann Anfang kommenden Jahres möglich.
Fahrverbot sollen künftig auch bei Straftaten verhängt werden können, bei denen ein Auto benutzt wurde. Für Diebstähle oder andere verkehrsfremde Delikte ein Fahrverbot als Strafe auszusprechen, halte sie aber für nicht sinnvoll, sagte die SPD-Politikerin.
Der ADAC würde schärfere Strafen für "extreme Raser" begrüßen. "Wer mit 100 durch eine Tempo-30-Zone fährt, hat keinen Schutz verdient. Da soll ruhig härter hingelangt werden", sagte ADAC-Chefjurist Eckhart Jung am Montag in München. Wenn Zypries allerdings eine allgemeine Verschärfung des Strafrahmens plane, "wären wir dagegen", sagte Jung. Ein Fahrverbot dürfe nicht schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 Stundenkilometern drohen. Wenn einem Bankräuber, der mit dem Auto flüchte, künftig der Führerschein entzogen werden könne, "dann kann man sich nicht dagegen wenden", sagte Jung.
Der Auto-Club Europa (ACE) will Fahrverbote weiterhin nur als "Denkzettel" und nicht als Strafe gewertet wissen. Es gebe aber ein Bedürfnis, die Lücke zwischen der Höchstdauer des Fahrverbots von drei Monaten und der Mindestdauer des Führerscheinentzug ab sechs Monaten zu schließen, sagte ein Sprecher in Stuttgart. Der ACE erwarte, dass die Gerichte sich im Zweifel für ein längeres Fahrverbot statt für den einschneidenden Führerscheinentzug entscheiden.
Quelle: rp-online
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sagte der "Thüringer Allgemeinen" (Montagausgabe), künftig sollten Fahrverbote bis zu einem halben Jahr verhängt werden können. Die Praxis zeige, dass die heutige Höchstdauer von drei Monaten nicht abschreckend genug sei. Den Gesetzentwurf wolle sie nach der Sommerpause in den Bundestag einbringen, die Verabschiedung sei dann Anfang kommenden Jahres möglich.
Fahrverbot sollen künftig auch bei Straftaten verhängt werden können, bei denen ein Auto benutzt wurde. Für Diebstähle oder andere verkehrsfremde Delikte ein Fahrverbot als Strafe auszusprechen, halte sie aber für nicht sinnvoll, sagte die SPD-Politikerin.
Der ADAC würde schärfere Strafen für "extreme Raser" begrüßen. "Wer mit 100 durch eine Tempo-30-Zone fährt, hat keinen Schutz verdient. Da soll ruhig härter hingelangt werden", sagte ADAC-Chefjurist Eckhart Jung am Montag in München. Wenn Zypries allerdings eine allgemeine Verschärfung des Strafrahmens plane, "wären wir dagegen", sagte Jung. Ein Fahrverbot dürfe nicht schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 Stundenkilometern drohen. Wenn einem Bankräuber, der mit dem Auto flüchte, künftig der Führerschein entzogen werden könne, "dann kann man sich nicht dagegen wenden", sagte Jung.
Der Auto-Club Europa (ACE) will Fahrverbote weiterhin nur als "Denkzettel" und nicht als Strafe gewertet wissen. Es gebe aber ein Bedürfnis, die Lücke zwischen der Höchstdauer des Fahrverbots von drei Monaten und der Mindestdauer des Führerscheinentzug ab sechs Monaten zu schließen, sagte ein Sprecher in Stuttgart. Der ACE erwarte, dass die Gerichte sich im Zweifel für ein längeres Fahrverbot statt für den einschneidenden Führerscheinentzug entscheiden.
Quelle: rp-online