Seite 1 von 1
Paragraph 90, Absatz 4 Strafgesetzbuch
Verfasst: Freitag 6. Januar 2012, 15:56
von hasibaer
Paragraph 90, Absatz 4 des Strafgesetzbuches ("Verunglimpfung des Bundespräsidenten")
muss Wulf jetzt in den Knast?
Verfasst: Freitag 6. Januar 2012, 16:19
von silverbeetle.de
Verfasst: Freitag 6. Januar 2012, 17:39
von hasibaer
hmmmm, wollen wir das mal mit ein paar Viren austesten?
Verfasst: Sonntag 8. Januar 2012, 23:16
von silverbeetle.de
Sein Wohnsitz wird jedenfalls schon zur Vermietung angeboten:
http://www.immobilienscout24.de/expose/63143224
Verfasst: Montag 9. Januar 2012, 11:23
von rote Zora
Wie sagt er so schön:
In einem Jahr ist das alles vergessen.
Danke Herr Wulff, dass Sie die Bevölkerung für so blöde halten
Gibt es überhaupt so viele Fettnäpfe, die er grade betritt
Verfasst: Montag 9. Januar 2012, 12:17
von Whity
rote Zora hat geschrieben:WiGibt es überhaupt so viele Fettnäpfe, die er grade betritt
Wenn du "glitschiger" bist als alle Fettnäpfchen zusammen dann können Sie dir ja nicht schaden.
Also, natürlich nicht DIR sondern dem feinen Hr. Wulf.