Seite 1 von 1

Härtere Strafen für Langsamfahrer

Verfasst: Donnerstag 10. März 2005, 15:03
von rote Zora
So, laut Stolpe soll es demnächst nicht nur Rasern an den Kragen gehn.

Doch nicht nur Raser will der Verkehrsmininster zur Kasse bitten. Auch wer zu langsam auf der linken Spur fährt, soll mehr zahlen. "Ein großes Hindernis sind oft auch Langsamfahrer auf der Überholspur. Auch diese Verkehrsteilnehmer müssen stärker zur Rechenschaft gezogen werden", sagte Stolpe. Wer ohne Grund und absichtlich die Überholspur blockiert, verleite andere zu gefährlichen Überholmanövern.



Da stellt sich mir doch tatsächlich die Frage was die darunter verstehen
Wer ohne Grund und absichtlich die Überholspur blockiert


Laut Meinung eines unserer User ist man mit 180kmh ein Langsamfahrer wenn einer mit 200kmh von hinten kommt.
Meiner persönlichen Meinung etwas zu weit ab vom Leben.


Wie seht Ihr die Sache? :?:

Verfasst: Donnerstag 10. März 2005, 15:17
von buddelflink
Das kommt ja nun darauf an, wieviel erlaubt ist und wieviel Spuren die Autobahn hat!

Für mich sollte jeder zur Kasse gebeten werden, der nicht rechts fährt wenn die rechte Spur frei ist (selbiges gilt bei 3 oder mehr Spuren auch für die Mitte).

Viele begründen es, daß sie auf der mittleren Spur fahren damit, daß die LKWs rechts fahren und sie dann nicht überholen können, weil anderen sie dann nicht rauslassen. Nach der heutigen Rechtssprechung ist es so, daß wenn ich ungehindert 10 Sekunden auf der "niedrigeren Spur (Mitte oder rechts) fahren kann, habe ich die Spur (Mitte oder rechts) wieder zu wechseln.

Ich kann aus der Liste mit den 4 Möglichkeiten keines auswählen, da es einfach auf die Gegebenheiten ankommt (Geschwindigkeitsbegrenzung und Anzahl der Spuren).

Re: Härtere Strafen für Langsamfahrer

Verfasst: Donnerstag 10. März 2005, 16:41
von silverbeetle.de
rote Zora hat geschrieben:Laut Meinung eines unserer User ist man mit 180kmh ein Langsamfahrer wenn einer mit 200kmh von hinten kommt.


Wenn Du mich schon zitierst, dann bitte vollständig. :mrgreen:

Ich vervollständige mal den Satz so, wie er von mir gemeint war: "... ist man mit 180kmh auf der linken Spur ein Langsamfahrer wenn einer mit 200kmh von hinten kommt und man weder sein Tempo weiter erhöht um den Überholvorgang möglichst zugig zu beenden noch wieder auf die Mitte oder nach Rechts rüberwechselt, obwohl dort frei ist."

Von daher ist nicht die generelle Frage sinnvoll, ab welchem Tempo man ein "Schleicher" ist, sondern die Frage interessant, ab wann ich durch meine Fahrweise andere am schneller Fahren hindere, obwohl dies gestattet (kein Tempolimit) und auch möglich (rechte bzw. mittlere Spur frei) wäre.

Und auf die Frage "Was mache ich, wenn ich grade im Überholvorgang bin?" gibt's m.E. nur eine Antwort: "Gasgeben um möglichst zügig zu überholen und und wieder zurück auf die Mitte oder nach Rechts, um dem nachfolgenden schnelleren Verkehr Platz zu machen. Dieser ist natürlich dann auch wieder in der Pflicht, möglichst zügig zu überholen"

Verfasst: Donnerstag 10. März 2005, 16:49
von silverbeetle.de
buddelflink hat geschrieben:Das kommt ja nun darauf an, wieviel erlaubt ist und wieviel Spuren die Autobahn hat!

Für mich sollte jeder zur Kasse gebeten werden, der nicht rechts fährt wenn die rechte Spur frei ist (selbiges gilt bei 3 oder mehr Spuren auch für die Mitte).

Viele begründen es, daß sie auf der mittleren Spur fahren damit, daß die LKWs rechts fahren und sie dann nicht überholen können, weil anderen sie dann nicht rauslassen. Nach der heutigen Rechtssprechung ist es so, daß wenn ich ungehindert 10 Sekunden auf der "niedrigeren Spur (Mitte oder rechts) fahren kann, habe ich die Spur (Mitte oder rechts) wieder zu wechseln.

Ich kann aus der Liste mit den 4 Möglichkeiten keines auswählen, da es einfach auf die Gegebenheiten ankommt (Geschwindigkeitsbegrenzung und Anzahl der Spuren).


Meines Wissen nach darf auf dreispurigen Autobahnen die mittelere Spur durchgehend als Fahrspur benutzt werden.

Siehe auch hier... :wink:

Verfasst: Donnerstag 10. März 2005, 18:21
von Frodo
Jemand ist ein blockierender Langsamfahrer
wenn er links bleibt obwohl er rechts könnte und jemand anderes (meist ich ;-) ihm überholen will.
Dies ist unabhängig von der jeweilige Tempo.

Überholen mit < 5 km/h Mehrtempo sollte m.E. auch illegal sein, vgl. Dinosaurierrennen.

Verfasst: Donnerstag 10. März 2005, 22:18
von Florian
silverbeetle.de hat geschrieben:Meines Wissen nach darf auf dreispurigen Autobahnen die mittelere Spur durchgehend als Fahrspur benutzt werden.

Siehe auch hier... :wink:


das darfst du dann gerne dem polizisten vortragen. wenn die rechte spur frei ist, hast auch du rechts zu fahren... ;)

der kollege hat zwar im kfz forum die passage markiert, aber den wichtigsten teil nicht:

Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.


die markierte stelle ist die entscheidende passage... hin und wieder.. heißt: fährt auf der rechten spur kein auto mußt du nach rechts..

...manchmal ist es gar nicht schlecht bekannte bei der autobahnpolizei zu haben... ;)

cu,
florian

Verfasst: Freitag 11. März 2005, 06:17
von Frodo
Dennoch ist es blöd von der rechte Spur auf die ganz linke wechseln zu müssen und dann zurück nack rechts bloß weil irgendeine(r) stets mittig fährt.
dann fahre ich extra nachher rechts rüber um diese person zu zeigen, daß er/sie es auch könnte. Aber manche lernens nie :-(

Verfasst: Freitag 11. März 2005, 11:13
von Laubfrosch
Florian hat geschrieben:
silverbeetle.de hat geschrieben:Meines Wissen nach darf auf dreispurigen Autobahnen die mittelere Spur durchgehend als Fahrspur benutzt werden.

Siehe auch hier... :wink:


das darfst du dann gerne dem polizisten vortragen. wenn die rechte spur frei ist, hast auch du rechts zu fahren... ;)



Habe ich neulich auch getan mit anschliessender Rechtsbeschwerde beim Landesinnenministerium. Folge: Ausgiebige Entschuldigung des Leiters der zuständigen Polizeidienststelle!

Florian hat geschrieben:der kollege hat zwar im kfz forum die passage markiert, aber den wichtigsten teil nicht:

Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.


die markierte stelle ist die entscheidende passage... hin und wieder.. heißt: fährt auf der rechten spur kein auto mußt du nach rechts..


Das stimmt zwar prinzipiell, jedoch heitßt "Hin und Wieder" das bereits die Sichtbarkeit des nächsten KfZ auf der rechten Spur ausreicht um in der Mitte bleiben zu dürfen. Das unterscheidet das "Hin und Wieder" von der oben zitierten 10sec-Regel.

Frodo hat geschrieben:Überholen mit < 5 km/h Mehrtempo sollte m.E. auch illegal sein, vgl. Dinosaurierrennen.


Ist es strenggenommen auch, denn das Gesetz sieht ein Überholen, bzw. Überholen lassen müssen nur dann als gegeben, wenn der Überholende deutlich scheller ist, was in einem dazugehörigen Kommentar mit mindestens 20 km/h erläutert wird.