Highlander hat geschrieben:....müßte man die Garantieverlängerung machen, auf "Durchrostung" ist doch 10 Jahre oder ist das dann anders, wenn es NUR angerostet ist

:bahnhof:
....
10 Jahre auf Durchrostung von innen nach außen!!!
d.h, wenn du außen Rostblasen siehst, und kratzt dadran kannst durchschauen.
Roststellen von außen wurden z.B. wg. Rostschäden durch Steinschlag ausgenommen.
immer aufs Kleingedruckte achten!
hier würde eher Sachmängelhaftung aufgrund versteckter Mängel / Produktions- / Konstruktions-fehlern greifen.
d.h. der Mangel war schon bei Auslieferung des Fahrzeugs vorhanden, wurde nur erst später sichtbar.
da spielen noch Faktoren wie Abnutzung, Verschleiß,.. eine Rolle. deshalb gibt es unterschiede, ob es ein gepflegtes Fahrzeug mit Inspektionen ist, oder eins, wo schon Gras aus der Dachrinne wächst, und offensichtlich häufig mit Dachgepäckträger gefahren wurde.
und Rost nach 10 Jahren kann auch als Stand der Technik dargestellt werden, wie auch Ölverbräuche bis zu 1 Liter /1000km.
da wird der Stand der Technik absichtlich niedrig gehalten, um Leistungsfrei zu bleiben.
im Gegensatz zum Zahnriemen, dieser Konstruktionsfehler wurde schon im Prospekt erwähnt. (nur ein Beispiel, bitte nicht hier weiterdiskutieren)