So kann´s kommen !!!!
Am ersten Tag packte sie alle Sachen in Kartons, Kisten und Koffer.
Am zweiten Tag hatte sie den Spediteur bestellt, der ihre Sachen
abholte.
Am dritten Tag setzte sie sich zum letzten Mal bei Kerzenschein in
ihrem herrlichen Salon, legte gute Musik auf und feierte allein ein
kleines Fest mit einem Kilo Shrimps, einem Glas Kaviar und einer Flasche
Champagner.
Als sie ihr Festessen beendet hatte, ging sie noch einmal durch alle
Räume und verstecke jeweils ein halbes Shrimps, das sie vorher in
Kaviar getaucht hatte, in jede Öffnung der Gardinenstangen. Dann
säuberte sie noch die Küche und verließ das Haus.
Als ihr Ehemann mit seiner neuen Freundin zurückkehrte, hatten die
beiden die ersten Tage viel Spaß miteinander.
Aber langsam fing das ganze Haus an übel zu riechen. Sie versuchten
alles, sie säuberten und lüfteten das ganze Haus.
Öffnungen wurden nach verendeten Insekten untersucht und die
Teppiche wurden mit Dampf behandelt. Duftspender wurden überall im
Haus aufgehängt. Insektenvernichter vergasten das ganze Haus und sie
mussten sich für ein paar Tage eine andere Bleibe suchen. Sie
bezahlten sogar für das Auswechseln der neuen teuren Auslegware in
allen Räumen.
A B E R N I C H T S H A L F !
Bekannte kamen nicht mehr auf Besuch. Handwerker weigerten sich, in
diesem Haus zu arbeiten. Die Haushaltshilfe kündigte.
Endlich, als sie den Geruch nicht mehr ertragen konnten, entschlossen
sie sich, umzuziehen.
Einen Monat später, nachdem sie sogar den Verkaufspreis für das Haus
halbiert hatten, konnten sie noch keinen Käufer für ihr Haus finden.
Die Geschichte wurde stadtbekannt und die Makler weigerten sich,
Telefonanrufe zu beantworten.
Letztlich mussten sie einen hohen Kredit aufnehmen, um sich eine neue
Bleibe zu kaufen.
Eines Tages rief seine EX-Frau an und erkundigte sich, wie es ihm denn
ginge?
Er erzählte ihr den Alptraum mit dem Hausverkauf. Sie hörte ihm
geduldig zu und sagte dann zu ihm, dass sie das Haus sehr vermissen
würde und sich gerne mit ihm über die Scheidungskosten unterhalten
und auf einiges verzichten würde, wenn sie dafür das Haus bekommen
könnte.
Da er glaubte, dass seine EX-Frau keine Ahnung von dem Gestank im
Haus hat, willigte er für ein zehntel des Kaufpreises ein, aber nur,
wenn sie noch am gleichen Tag die Verträge unterzeichnen würde.
Sie war einverstanden und innerhalb einer Stunde hatte sein Anwalt die
Verträge vorgelegt, welche beide unterschrieben.
Eine Woche später stand der Mann mit seiner Freundin händchenhaltend
vor dem verkauften Haus und sie lächelten zufrieden, als sie zusahen,
wie der Spediteur alle ihre Sachen einpackte um diese zu ihrem neuen
Haus zu bringen….
…………..…inklusive der Gardinenstangen!!!
Frauen rächen sich besser!!
Frauen rächen sich besser!!
Kugelige Grüße
Jessica mit ihrem "Opa" & Paul und Johannes
Jessica mit ihrem "Opa" & Paul und Johannes
- Olaf
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- Wohnort: Attendorn im schönen Sauerland
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gluecksbear hat geschrieben:nbc-bodo hat geschrieben:Alternativ das hier... "Surstroemming"
Surströmming fällt aber unters Kriegswaffenkontrollgesetz und verstößt gegen die Haager Landkriegsordnung
Gerade auf Wikipedia gelesen:
Der Transport der Surströmmingdosen ist wegen möglicher Explosionsgefahr auf Flügen von British Airways und Air France ausdrücklich verboten.
- Florian
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Olaf hat geschrieben:Ein halber Shrimp mit etwas Kaviar stinkt auf so langer Zeit? Der muss doch irgendwann verrottet sein.
andererseits... wenn du beim auto vorn einen maggiwürfel in die lüftung steckst bekommst du das auch nie wieder raus..... das auto kannst wegschmeissen....
also warum nicht?
Viele Grüße von
Florian
Florian
- Frodo
- Beiträge: 11042
- Registriert: Montag 28. April 2003, 18:30
- Wohnort: D-33165 Henglarn
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Dufte!
In Deutschland verteilte zu Weihnachten 1981 eine Mieterin im Treppenhaus Surströmmingtunke. Ihr wurde fristlos gekündigt.
Das Landgericht Köln bestätigte die Kündigung, nachdem in der mündlichen Verhandlung eine Dose Surströmming geöffnet wurde (LG Köln v. 12. Januar 1984 – 1 S 171/83, WM 1984, Seite 55).
Das Landgericht Köln bestätigte die Kündigung, nachdem in der mündlichen Verhandlung eine Dose Surströmming geöffnet wurde (LG Köln v. 12. Januar 1984 – 1 S 171/83, WM 1984, Seite 55).
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