Reifen: Eintragungen im Kfz-Schein kein Dogma

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rote Zora
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Reifen: Eintragungen im Kfz-Schein kein Dogma

Beitragvon rote Zora » Dienstag 18. Januar 2005, 14:47

Wer von Winter- auf Sommerreifen wechselt oder ganz allgemein neue Pneus für sein Fahrzeug benötigt, der schaut in seinen Kfz-Schein, was erlaubt ist und was nicht. Doch die Eintragungen im Schein sind kein Dogma. In vielen Fällen können auch kleinere Reifen aufgezogen, die in der Anschaffung meist preisgünstiger sind.
Im Fahrzeugschein jedes Autos sind wichtige Daten wie zulässiges Gesamtgewicht und Achslast als verbindlich für den Betrieb vorgeschrieben. Für die Zahl der darin genannten Reifen- und Felgenkombinationen gilt das jedoch nur eingeschränkt, wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk (BVR) jetzt klarstellte. Beim Tausch der werksseitigen Reifen dürfen durchaus "bescheidenere" und damit preisgünstigere Dimensionen gewählt werden, erläutert BRV-Experte Hans-Jürgen Drechsler einen neuen Erlass des Bundesverkehrsministers.


EG-Typgenehmigung ist Pflicht

Im Klartext: Es dürfen auch Reifen mit niedrigeren Last- und Geschwindigkeitsparametern aufgezogen werden, wenn diese technisch ausreichen. Das bringt schnell erhebliche Einsparungen. Bedingung ist jedoch, dass die neuen Pneus eine EG-Typgenehmigung haben, vorschriftsmäßig montiert sind, die zulässige Höchstgeschwindigkeit samt einer so genannten TÜV-Toleranz von rund neun Stundenkilometer einhalten und der zulässigen Achslast entsprechen, betont Drechsler.

Der Experte rät Kfz-Haltern, vor der Umbereifung ihres Wagens auf jeden Fall fachmännischen Rat einzuholen. Die Verbandsfirmen seien inzwischen über die aktuelle Rechtslage informiert und bereit, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, hebt der Vizegeschäftsführer des Bundesverbandes hervor.

Dann müsse ein Reifenkäufer nicht befürchten, das sein Fahrzeug bei der nächsten Hauptuntersuchung von den Prüfern als Mängelfahrzeug bewertet wird. Da genau dies in jüngerer Zeit häufiger vorkam, hat sich der Bonner BRV an das Verkehrsministerium gewandt. Als erfreuliches Ergebnis sei die Rechtslage nun im Sinne der Kfz-Halter durch Ministeriumserlass bundeseinheitlich geklärt.


Vorschriften müssen erfüllt sein

Dies bedeutet, dass in derartigen Fällen Eintragungen im Kfz-Schein zu Bauart, Tragfähigkeits- und Speedindex, Reifenfabrikaten oder Hersteller-Kennzeichnungen nur empfehlenden Charakter haben, hebt Drechsler hervor. Voraussetzung ist, dass die genannten Bedingungen sowie die allgemein gültigen Bereifungsvorschriften erfüllt sind. Hintergrund: Selbst Fachleute wundern sich oft, dass im Kfz-Schein genannte Reifen zuweilen höhere Tragfähigkeits- und Speedeigenschaften haben als für dieses Auto eigentlich nötig. Die überdimensionierte Leistungsfähigkeit kostet den Halter in der Regel mehr Geld als eine leistungsschwächere, aber für seine Auto völlig ausreichende Bereifung.

Die wesentliche Ursache ist nach BRV-Erfahrungen, dass bei neuen Modellen die Autoindustrie teils auf Serien der Reifen-Hersteller abstellt, die zum Zeitpunkt der Typengenehmigung des Fahrzeugs schon marktgängig sind und in der Dimension perfekt passen. Sie haben häufig bessere Last- und Geschwindigkeitsmerkmale als für diesen Pkw technisch eigentlich notwendig. "Zu diesem Zeitpunkt rechnet es sich oft noch nicht, diese Reifengröße mit niedrigeren Indizes für Last und Geschwindigkeit aufzulegen", weiß Drechsler. Erst bei größerer Verbreitung des Modells und Ersatzbedarf ziehe die Reifenindustrie nach und gehe auch mit der "bescheideneren" Varianten in Serie.



Quelle: rp-online
Ein runder Gruß
Sylvia


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Beitragvon silverbeetle.de » Dienstag 18. Januar 2005, 15:33

Deutschland Deine Verordnungen und Gesetze: Wer soll da eigentlich noch durchblicken :?: Und wer haftet im Schadenfalle, nur weil jemand auf seinen New Beetle noch vorhandene, aber deutlich kleinere Reifen montiert :?:

Irgendwie wieder typisch... :cry:
Viele Grüße,
Thomas mit silverbeetle

Doch die alles, wat anders ess, stührt, die mem Strom schwemme, wie’t sich jehührt, für die Schwule Verbrecher sinn, Ausländer Aussatz sinn, bruchen wer, der se verführt.

Kristallnaach - BAP


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