17 oder 18 Zoll, wie ist Eure Erfahrung?

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beetle24
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Beitragvon beetle24 » Donnerstag 8. Juni 2006, 22:36

NewBie_tle hat geschrieben:Was bedeutet denn die Zahl vor der 17 und welche Felge ist beim Beetle erlaubt?...Dennis


Dennis ....

... die Felge wird im Wesentlichen durch 3 Maßangaben hinreichend beschrieben:

- Durch den Felgenaußendurchmesser auf dem Felgenhorn (z.B. 17 Zoll)
- Durch die Breite der Felge (innen) zwischen den Felgenhörnern (z.b. 7 Zoll)
- Durch die Einpresstiefe (ET), die den Abstand von Nabenflansch zur Felgenmitte anzeigt

Alle diese Werte in Kombination mit Reifen, die ebenfalls durch 3 Angaben beschrieben werden (Breite der Wulst, Innendurchmesser der Wulst, Höhe/Breitenverhältnis) bilden die Geometrie des Komplettrades.

Diese Geometrie muss in Einklang stehen mit dem Einbauraum am Fahrzeug, damit das Rad weder beim Einfedern noch beim Lenken schleift . Ferner darf die neue Spurweite nur um einen bestimmten Prozentsatz zunehmen (Grenz-ET), damit die Festigkeit der Achskomponeten nicht überstrapaziert wird.

All das ist in sogenannten Teilegutachten zusammen gefasst, die Felgenhersteller einmal zu Beginn der Serie in sinnvollen Varianten zusammengefasst und durch den TÜV an Musterfahrzeugen hat abnehmen lassen. Dadurch wird dem Laien schon eine gewisse Vordenke abgenommen ;)

Wie geht man nun vor?

In der Regel sucht man sich in der Kategorie 17" oder 18" ein schickes Design aus, sucht dann beim Hersteller nach dem Teilegutachten der Felge und gleicht ab, welche Felgenbreiten und Reifen für Dein spezielles Auto möglich sind. Dann studiert man zugleich die sogenannten Auflagen. Das sind die Einschränkungen, die trotz Zulassung beachtet werden müssen - z.B. Radhauskanten bearbeiten usw.

Bei 18er Felgen sind 8 Zoll Breiten üblich, bei 17er Felgen in etwa 7 Zoll.

Von einer 9 Zoll breiten 17er Felge ist auf den ersten Blick abzuraten, weil erstens das Rad unnötig schwer ist und zweitens die "Über"breite weder nach innen zum Fahrwerk noch nach außen zur Fahrzeugkontur Probleme bereiten darf.

Wenn Du Lust hast lies Dich doch auch mal auf meiner Webseite z.B. in das Kapitel D1 ein.

Auf jeden Fall mein Tipp: Erst gründlich informieren - dann das Teilegutachten genau studieren ... und erst dann kaufen :)

Viel Erfolg :)
Schöne Grüße von
Manfred ( beetle24)

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beetle24
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Beitragvon beetle24 » Freitag 9. Juni 2006, 00:24

NewBie_tle hat geschrieben:...und welche Felge ist beim Beetle erlaubt?
Dennis


@Dennis...

...ich bins nochmal. Ob erlaubt oder nicht zeigen die Teilegutachten. Guck mal hier http://www.euromaster.de/rader/rader.htm#

und clicke auf die rechte Seite "Aluräder-Beratungsprogramm" mit diesem Bild:
http://www.euromaster.de/images/button_alurader3.jpg

Dahinter verbirgt sich ein Auswahlprogramm mit Konfigurationsmöglichkeiten. Sobald Du eine Felge gefunden hast, die für den Beetle im Grundsatz zugelassen ist, erscheint zusätzlich ein Feld "GUTACHTEN". Dort findest Du dann die Details.

Viel Erfolg :)
Schöne Grüße von

Manfred ( beetle24)

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Lemon
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Beitragvon Lemon » Freitag 9. Juni 2006, 11:29

Oh, vielen vielen Dank für diese sehr ausführlichen Erläuterungen!!! :D

kugelige Lemongrüße
Dennis
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derspieder
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Beitragvon derspieder » Montag 3. Juli 2006, 17:24

danke für die vielen Tipps und Erläuterungen,

habe jetzt meine Wunschfelge rechtzeitig zur Sunshinetour angebaut. 8)


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Es ist eine 8X18 MAM Felge ET35 mit 225/40 R 18
Trotz zusätzlicher Spurverbreiterung von 11,5 mm und Tieferlegung keine Probleme beim TÜV.

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Herzliche Grüße aus Bremen
Horst und Ute
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Whity
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Beitragvon Whity » Montag 3. Juli 2006, 19:35

Horst,

erste Sahne !!

Halt dich von den Bordsteinen fern.

Bis Freitag

Gruß

Ralf
http://de-de.facebook.com/BeetleFun.de

"Frauen werden im Durchschnitt fünf Jahre älter als Männer, denn der liebe Gott rechnet ihnen die Zeit vom Einparken nicht an!"


Bernd Stelter

Laubfrosch
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Beitragvon Laubfrosch » Donnerstag 6. Juli 2006, 14:08

Sieht klasse aus!

Glückwunsch und allzeit Kantemnfreie Fahrt!
Immer mindestens eine Handbreit zwischen New Beetle und Planke, wünscht der ehemalige Laubfrosch

PS: Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!


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