Deutschland deine Verkehrsschilder
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- Registriert: Freitag 6. Juni 2003, 11:53
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Der Größe der Schilder nach glaube ich zu erkennen, dass dieses Schild irgendwo im romanischen Raum herumhängt, und da wäre es zu prüfen, ob es da das VZ 308 überhaupt gibt oder wirklich nur das VZ 208 gedreht wird, was zwar deutlich irritierender, aber trotzdem eindeutig wäre!
Immer mindestens eine Handbreit zwischen New Beetle und Planke, wünscht der ehemalige Laubfrosch
PS: Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
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Die Tatsache für unser blaues Schild kann ich mir auch so erklären.
Rote Schilder (roter Kreis) sind bekanntlich zumeist Verbotsschilder.
Dementsprechend verbietet das Zeichen 208 auch die Vorfahrtnahme, bzw. Einfahrt vor dem Gegenverkehr, welches diesem im Umkehrschluss Vorfahrt verleiht.
Blaue Schilder hingegen sind Gebotsschilder.
Somit gebietet VZ 308 dem herankommenden Fz auch die Vorfahrt vor dem Entgegenkommenden.
KLingt wie Wortklauberei doch könnte folgenden Hintergrund haben:
Das 208er verbietet definitiv die Einfahrt bei Gegenverkehr, womit jeder Ermessensspielraum ausser Kraft gesetzt wird (nach dem Motto reicht noch)
Das 308er gebietet zwar die Vorfahrt überlässt es aber der eigenen Entscheidung ob man dieses Recht auch wahrnimmt.
In Ländern in denen diese Ver-Gebotslage rechtlich anders bewertet wird kann sich da durchaus eine andere Notwendigkeit der Beschilderung ergeben.
Als Beispiel mögen hier die berühmten Brückenschilder dienen.
In Deutschland werden aussschliesslich die roten Schilder benutzt die besagen: "Verbot der Einfahrt für Fz mit einer tatsächlichen Höhe von mehr als xxxxxxx" Hierbei ist es völlig unerheblich ob die Brücke 1-3-5 oder 50 m hoch ist. Wenn auf dem Schild 3,50 steht darf ich mit meinem 3,60er Bus nicht einfahren. Basta!
In Frankreich z.B. wird neben diesen Schildern auch noch ein blaues verwendet welches besagt: "Einfahrt möglich für Fahrzeuge über xxxxxxxxx m". Hierbei ist es allerdings meiner Verantwortung überlassen zu beurteilen ob es tatsächlich passt oder nicht, und dementsprechend zu handeln.
Rechtlicher Unterschied:
Fahre ich in Deutschland mit einem höheren Bus als gezeichnet ein und es passiert nichts habe ich mich trotzdem strafbar gemacht.
Fahre ich hingegen mit einem passenden Bus ein und es kracht tortzdem darf der Strassenbetreiber zahlen, und das nicht zu knapp!!!
In dem Frankreich-Beispiel ist die Lage einfacher. Passt es durfte ich reinfahren, passt es nicht und knallt, bin ich am A...h!
Alles sehr trocken und juristisch aber leider Realität.
Rote Schilder (roter Kreis) sind bekanntlich zumeist Verbotsschilder.
Dementsprechend verbietet das Zeichen 208 auch die Vorfahrtnahme, bzw. Einfahrt vor dem Gegenverkehr, welches diesem im Umkehrschluss Vorfahrt verleiht.
Blaue Schilder hingegen sind Gebotsschilder.
Somit gebietet VZ 308 dem herankommenden Fz auch die Vorfahrt vor dem Entgegenkommenden.
KLingt wie Wortklauberei doch könnte folgenden Hintergrund haben:
Das 208er verbietet definitiv die Einfahrt bei Gegenverkehr, womit jeder Ermessensspielraum ausser Kraft gesetzt wird (nach dem Motto reicht noch)
Das 308er gebietet zwar die Vorfahrt überlässt es aber der eigenen Entscheidung ob man dieses Recht auch wahrnimmt.
In Ländern in denen diese Ver-Gebotslage rechtlich anders bewertet wird kann sich da durchaus eine andere Notwendigkeit der Beschilderung ergeben.
Als Beispiel mögen hier die berühmten Brückenschilder dienen.
In Deutschland werden aussschliesslich die roten Schilder benutzt die besagen: "Verbot der Einfahrt für Fz mit einer tatsächlichen Höhe von mehr als xxxxxxx" Hierbei ist es völlig unerheblich ob die Brücke 1-3-5 oder 50 m hoch ist. Wenn auf dem Schild 3,50 steht darf ich mit meinem 3,60er Bus nicht einfahren. Basta!
In Frankreich z.B. wird neben diesen Schildern auch noch ein blaues verwendet welches besagt: "Einfahrt möglich für Fahrzeuge über xxxxxxxxx m". Hierbei ist es allerdings meiner Verantwortung überlassen zu beurteilen ob es tatsächlich passt oder nicht, und dementsprechend zu handeln.
Rechtlicher Unterschied:
Fahre ich in Deutschland mit einem höheren Bus als gezeichnet ein und es passiert nichts habe ich mich trotzdem strafbar gemacht.
Fahre ich hingegen mit einem passenden Bus ein und es kracht tortzdem darf der Strassenbetreiber zahlen, und das nicht zu knapp!!!
In dem Frankreich-Beispiel ist die Lage einfacher. Passt es durfte ich reinfahren, passt es nicht und knallt, bin ich am A...h!
Alles sehr trocken und juristisch aber leider Realität.
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