Für Raser, Drängler und Rotlichtignoranten brechen harte Zeiten an: Vom 1. Februar an können Verkehrssünder ihre Strafpunkte in der so genannten Flensburger Verkehrssünderkartei nicht mehr mit Hilfe juristischer Tricks tilgen. Verweigert man bei 14 Punkten ein Aufbauseminar wird der Führerschein entzogen.
Wie der ACE Auto Club Europa am Rande des Verkehrsgerichtstages in Goslar mitteilte, wird die Tilgung vorhandener Punkte künftig bereits von dem Tag an blockiert, an dem etwa eine neue Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Bislang musste der Bußgeldbescheid oder das Urteil erst rechtskräftig sein, um die Tilgungsfrist auszusetzen. "Diese Hintertür, durch die Verkehrssünder schlüpfen konnte, ist mit dem Justizmodernisierungsgesetz jetzt fest verriegelt worden", sagte ACE-Verkehrsrechtexperte Volker Lempp. Nach seinen Worten konnte mit Hilfe eines versierten Anwalts und des Einsatzes von Rechtsmitteln der Vorgang so lange verzögert werden, dass noch vor Eintragung des neuen Verstoßes der alte bereits getilgt war. Auf diese Weise war es möglich, weitere rechtliche Sanktionen abzuwenden, weil die mitunter entscheidenden Punkte das Konto nicht mehr belasteten.
Haben sich 14 Punkte angesammelt, kann bei Verweigerung des dann fälligen Aufbauseminars der Führerschein entzogen werden; bei 18 Punkten ist der Führerschein grundsätzlich weg. Laut ACE befinden sich im Flensburger Verkehrszentralregister derzeit über sieben Millionen Verkehrssünder, fast 55 Prozent davon bekamen Punkte wegen Geschwindigkeitsübertretungen. 121.000 Kraftfahrer haben 14 und mehr Punkte auf dem Flensburger Konto und müssen um ihren Führerschein bangen.
Quelle: rp-online
Harte Zeiten für Verkehrssünder
- rote Zora
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Harte Zeiten für Verkehrssünder
Ein runder Gruß
Sylvia
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Boah, das hört sich ja schrecklich an!
Schauen wir mal wie es in der Schweiz aussieht, ja?
Hier der offizielle Busgeldkatalog der Schweiz. Die Polizei in der Schweiz ist verschärft daran, die seit dem 01.01.2005 geltenden neuen Promillegrenzen zu kontrollieren und zu büssen. Nachfolgend die Regelung. Noch fragen?
Überschreitung des Alkohol-Grenzwertes
Rechtliche Folgen
Jeder darf kontrolliert werden!
Die Polizei darf jederzeit, auch ohne konkreten Verdacht, Fahrzeugführende sowie an Unfällen beteiligte Strassenbenützende einer so genannten anlassfreien AtemAlkoholkontrolle unterziehen.
Strafen und Ausweisentzug:
Wer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0.5 Promille ein Motorfahrzeug führt, wird wie folgt bestraft:
0.5 bis 0.79 Promille:
Strafe: Haft (1 Tag bis 3 Monate) oder Busse
Ausweisentzug: Beim ersten Mal in der Regel eine Verwarnung (vorausgesetzt, es liegt keine weitere Widerhandlung gegen Strassenverkehrsvorschriften vor und der fahrerische Leumund ist ungetrübt). Bei Vorliegen einer zusätzlichen leichten Widerhandlung wird der Führerausweis für mindestens 1 Monat entzogen.
0.8 oder mehr Promille:
Strafe: Gefängnis (3 Tage bis 3 Jahre) oder Busse
Ausweisentzug: mindestens 3 Monate
Wer wiederholt in angetrunkenem Zustand fährt, muss mit wesentlich längerem Führerausweisentzug rechnen. Das Strassenverkehrsgesetz sieht für Wiederholungstäter je nach Schwere des Falls stufenweise verschärfte Mindestentzugsdauern vor, die von den kantonalen Behörden nicht unterschritten werden dürfen, bis hin zum unbefristeten Führerausweisentzug.
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Schauen wir mal wie es in der Schweiz aussieht, ja?
Hier der offizielle Busgeldkatalog der Schweiz. Die Polizei in der Schweiz ist verschärft daran, die seit dem 01.01.2005 geltenden neuen Promillegrenzen zu kontrollieren und zu büssen. Nachfolgend die Regelung. Noch fragen?
Überschreitung des Alkohol-Grenzwertes
Rechtliche Folgen
Jeder darf kontrolliert werden!
Die Polizei darf jederzeit, auch ohne konkreten Verdacht, Fahrzeugführende sowie an Unfällen beteiligte Strassenbenützende einer so genannten anlassfreien AtemAlkoholkontrolle unterziehen.
Strafen und Ausweisentzug:
Wer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 0.5 Promille ein Motorfahrzeug führt, wird wie folgt bestraft:
0.5 bis 0.79 Promille:
Strafe: Haft (1 Tag bis 3 Monate) oder Busse
Ausweisentzug: Beim ersten Mal in der Regel eine Verwarnung (vorausgesetzt, es liegt keine weitere Widerhandlung gegen Strassenverkehrsvorschriften vor und der fahrerische Leumund ist ungetrübt). Bei Vorliegen einer zusätzlichen leichten Widerhandlung wird der Führerausweis für mindestens 1 Monat entzogen.
0.8 oder mehr Promille:
Strafe: Gefängnis (3 Tage bis 3 Jahre) oder Busse
Ausweisentzug: mindestens 3 Monate
Wer wiederholt in angetrunkenem Zustand fährt, muss mit wesentlich längerem Führerausweisentzug rechnen. Das Strassenverkehrsgesetz sieht für Wiederholungstäter je nach Schwere des Falls stufenweise verschärfte Mindestentzugsdauern vor, die von den kantonalen Behörden nicht unterschritten werden dürfen, bis hin zum unbefristeten Führerausweisentzug.
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Schöne Grüsse aus der Schweiz
Sven & Jeannette

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Sven & Jeannette

Hi Sven!
Wieso schrecklich
Wenn durch diese Strafen eine gewisse Abschreckung stattfindet, ist es doch ganz ok!
Wer saufen will, soll sein Auto stehen lassen und braucht dann auch keine Angst zu haben!
Wieso schrecklich
Wenn durch diese Strafen eine gewisse Abschreckung stattfindet, ist es doch ganz ok!
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LG!
Dieter
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"Wenn du mit den Rücken an der Wand stehst,
kannst du noch immer vorwärts gehen"
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Hi Dieter
Da gebe ich dir vollumfänglich Recht. Wenn jedoch aufgrund einer solch neuen Regelung derart viele Kontrollen durchgeführt werden, so betrachte ich dies teilweise doch als kleinere Abzocke. Klar kann man jetzt sagen, man müsse am Anfang durchgreifen, aber vorgesehen ist da scheinbar was ganz anderes.
Und bedenke mal, man trinkt zwei/drei Bier, steigt ins Auto und riskiert danach vorbestraft zu sein...
Da gebe ich dir vollumfänglich Recht. Wenn jedoch aufgrund einer solch neuen Regelung derart viele Kontrollen durchgeführt werden, so betrachte ich dies teilweise doch als kleinere Abzocke. Klar kann man jetzt sagen, man müsse am Anfang durchgreifen, aber vorgesehen ist da scheinbar was ganz anderes.
Und bedenke mal, man trinkt zwei/drei Bier, steigt ins Auto und riskiert danach vorbestraft zu sein...
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Schöne Grüsse aus der Schweiz
Sven & Jeannette

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Hi Sven!
Mich nervt auch die allgemeine Abzocke im Straßenverkehr und da kann ich mit Sicherheit ein Lied von singen!
Wo aber in meinen Augen der Spaß aufhören sollte ist die Tatsache, dass man auch bei einen Alkoholgenuss von 2-3 Bier nicht mehr voll fahrtüchtig ist.
Die Reaktionsfähigkeit läßt nach , man wird risikobereiter und schon ist der Unfall da.
Was spricht denn dagegen, dass man dann seinen Wagen stehen läßt.
Ich gebe dir aber darin Recht, dass es nicht sein muss, dass man auf einer Wegstrecke von 15 km an 4 festen und 3 mobilen Radarfallen vorbei kommst.
In Deutschland ist es auch nicht so, dass man nach dem Genuss von 2 Bier vorbestraft ist, obwohl so eine Abschreckung dazu führen könnte, auf den Alkoholgenuss vor der Fahrt zu verzichten.
Mich nervt auch die allgemeine Abzocke im Straßenverkehr und da kann ich mit Sicherheit ein Lied von singen!
Wo aber in meinen Augen der Spaß aufhören sollte ist die Tatsache, dass man auch bei einen Alkoholgenuss von 2-3 Bier nicht mehr voll fahrtüchtig ist.
Die Reaktionsfähigkeit läßt nach , man wird risikobereiter und schon ist der Unfall da.
Was spricht denn dagegen, dass man dann seinen Wagen stehen läßt.
Ich gebe dir aber darin Recht, dass es nicht sein muss, dass man auf einer Wegstrecke von 15 km an 4 festen und 3 mobilen Radarfallen vorbei kommst.
In Deutschland ist es auch nicht so, dass man nach dem Genuss von 2 Bier vorbestraft ist, obwohl so eine Abschreckung dazu führen könnte, auf den Alkoholgenuss vor der Fahrt zu verzichten.
LG!
Dieter
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kannst du noch immer vorwärts gehen"
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