---Ebay--- Was meint ihr, wieviel muss man für diese...
- klaus peter
- Beiträge: 2380
- Registriert: Donnerstag 17. April 2003, 07:57
---Ebay--- Was meint ihr, wieviel muss man für diese...
...Türen zahlen?
Ich sage 18,09, der Verkäufer meint 100 Euro...
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... %3AIT&rd=1
Ich werde 18,09 überweisen damit der Kaufvertrag zustande kommt, was dann kommt...warten wir es ab.
Ich sage 18,09, der Verkäufer meint 100 Euro...
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... %3AIT&rd=1
Ich werde 18,09 überweisen damit der Kaufvertrag zustande kommt, was dann kommt...warten wir es ab.
Mit kugeligen Grüßen
Klaus Peter
If it has tits or wheels, it's gonna give you problems...
Ich bin auf der Welt, um so zu sein wie ich bin und nicht, wie andere mich gerne hätten.
Klaus Peter
If it has tits or wheels, it's gonna give you problems...
Ich bin auf der Welt, um so zu sein wie ich bin und nicht, wie andere mich gerne hätten.
Denke ich auch, aber bei einem so geringen Streitwert wird sich kein Gericht damit befassen.
Und in wie weit die E-Bay macht geht weiß ich nicht.
Ansonsten kann ich dir Maskau Inkasso empfehlen
Und in wie weit die E-Bay macht geht weiß ich nicht.
Ansonsten kann ich dir Maskau Inkasso empfehlen

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"Frauen werden im Durchschnitt fünf Jahre älter als Männer, denn der liebe Gott rechnet ihnen die Zeit vom Einparken nicht an!"
Bernd Stelter
"Frauen werden im Durchschnitt fünf Jahre älter als Männer, denn der liebe Gott rechnet ihnen die Zeit vom Einparken nicht an!"
Bernd Stelter
Tja, so wie ich das sehe, bist Du wohl im Recht.
Aber Recht haben und Recht bekommen ist leider immer noch zweierlei.
Er hätte ganz klar den Mindestpreis angeben müssen, der sich ja laut der Beschreibung auf 100,00 EUR beläuft. Da er das nicht getan hat, gehören sie doch tatsächlich für 18,09 EUR
Dir.
Nur......
.......bekommen mußt Du sie noch. Und das wird nicht so einfach werden.
Halte ihn im Auge. Nicht das er sie nochmal verkauft !!!
Aber Recht haben und Recht bekommen ist leider immer noch zweierlei.
Er hätte ganz klar den Mindestpreis angeben müssen, der sich ja laut der Beschreibung auf 100,00 EUR beläuft. Da er das nicht getan hat, gehören sie doch tatsächlich für 18,09 EUR
Dir.
Nur......
.......bekommen mußt Du sie noch. Und das wird nicht so einfach werden.
Halte ihn im Auge. Nicht das er sie nochmal verkauft !!!

Hallo Klaus...
ich wünsche Dir natürlich das Du die Türen für Deinen Hammerpreis bekommst!Gar keine Frage....
nur solche Auktionen in denen man etwas für einen 1 Euro kauft bzw das anrecht ersteigert den Artikel wie in Deinem Fall für den Auktionspreis plus die 100 Euro zu erwerben,sind keine Seltenheit bei Ebay!
Ich denke nicht das das unbedingt mit dem Startpreis zusammen hängt...
Mach einfach Druck auf den Verkaufer!!!
Sollte der Verkaufer nicht einlenken....planen wir halt die nächste Beetle Tour zu Ihm und vordern die Türen dann persönlich ein
Sebastian
ich wünsche Dir natürlich das Du die Türen für Deinen Hammerpreis bekommst!Gar keine Frage....
nur solche Auktionen in denen man etwas für einen 1 Euro kauft bzw das anrecht ersteigert den Artikel wie in Deinem Fall für den Auktionspreis plus die 100 Euro zu erwerben,sind keine Seltenheit bei Ebay!
Ich denke nicht das das unbedingt mit dem Startpreis zusammen hängt...
Mach einfach Druck auf den Verkaufer!!!
Sollte der Verkaufer nicht einlenken....planen wir halt die nächste Beetle Tour zu Ihm und vordern die Türen dann persönlich ein


Sebastian
- 1800Turbo
- Beiträge: 11
- Registriert: Mittwoch 16. August 2006, 21:38
- Wohnort: Darmstadt
- Kontaktdaten:
Hallo Klaus-Peter,
ganz klar 18,09 Euro. Wenn er die Türen nicht rausrückt oder anderwertig verkauft sehe ich gute Karten dass Dein Anwalt die Differenz zum Ersatzkauf vom Verkäufer wiederholt.
Erster Schritt ist aber den Verkäufer unter Frist (konkretes Datum) aufzufordern die Türen zur Abholung bereit zu stellen. Verweigert er das, im nächsten Schreiben nochmals Frist (Datum!) und Hinweis das bei Nichtherausgabe rechtliche Schritte eingeleitet werden was zu Mehrkosten beim Verkäufer führen wird.
Gruß
Frank
ganz klar 18,09 Euro. Wenn er die Türen nicht rausrückt oder anderwertig verkauft sehe ich gute Karten dass Dein Anwalt die Differenz zum Ersatzkauf vom Verkäufer wiederholt.
Erster Schritt ist aber den Verkäufer unter Frist (konkretes Datum) aufzufordern die Türen zur Abholung bereit zu stellen. Verweigert er das, im nächsten Schreiben nochmals Frist (Datum!) und Hinweis das bei Nichtherausgabe rechtliche Schritte eingeleitet werden was zu Mehrkosten beim Verkäufer führen wird.
Gruß
Frank
Wann immer es geht -> offen
1800Turbo hat geschrieben:Hallo Klaus-Peter,
ganz klar 18,09 Euro. Wenn er die Türen nicht rausrückt oder anderwertig verkauft sehe ich gute Karten dass Dein Anwalt die Differenz zum Ersatzkauf vom Verkäufer wiederholt.
Erster Schritt ist aber den Verkäufer unter Frist (konkretes Datum) aufzufordern die Türen zur Abholung bereit zu stellen. Verweigert er das, im nächsten Schreiben nochmals Frist (Datum!) und Hinweis das bei Nichtherausgabe rechtliche Schritte eingeleitet werden was zu Mehrkosten beim Verkäufer führen wird.
Gruß
Frank
Hallo Klaus Peter!
Ich kann *Frank* hier nur zustimmen.
Dem Verkäufer auf den rechtmäßig erworbenen Artikel hinweisen, natürlich mit der Frist, wie beschrieben und dann wenn er nicht einlenken mag, solltest du sofort die Sache deinem Anwalt übergeben.(Stress vermeiden)
Abhängig ist allein die Einstellung des Verkäufers. EBay wird sich sicher schön raushalten wollen und vorschlagen, das sich beide Parteien einigen.
Der Gang zum Anwalt bleibt dir also nicht erspart.
Dir noch einen schönen Tag.
ohne Beetle....
- Highlander
- Beiträge: 4648
- Registriert: Donnerstag 17. April 2003, 20:28
- Wohnort: Wuppertal
mmmhhh nicht ganz so einfach.....
Er/sie hat aber auch geschrieben:
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2 Kilsgard Zimmertüren - Weiß Schleiflack
NEU- Anschlag links Höhe 197,7 cm Breite Türblatt 84 cm (standard), Kürzung möglich
Privatverkauf, Montage möglich
Abgabe an Abholer, oder Zustellung im Großraum Aachen möglich
Abgabepreis 100,-- Euro für beide Türen
---------------------------------------------------
plus für Klaus-Peter: 1. Abgabepreis 100,-€ , womit ICH eher einen Startpreis auf 100,-€ gesetzt hätte
plus für Verkäufer: Abgabe an ABHOLER, oder Zustellung im Großraum Aachen möglich
wobei RE NICHT zum Grossraum Aachen gehört , also liefer ist nicht, Pech
Wie war das noch, lieber vorher alles klären
Bin gespannt, drück dir aber die Daumen.....
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2 Kilsgard Zimmertüren - Weiß Schleiflack
NEU- Anschlag links Höhe 197,7 cm Breite Türblatt 84 cm (standard), Kürzung möglich
Privatverkauf, Montage möglich
Abgabe an Abholer, oder Zustellung im Großraum Aachen möglich
Abgabepreis 100,-- Euro für beide Türen
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plus für Klaus-Peter: 1. Abgabepreis 100,-€ , womit ICH eher einen Startpreis auf 100,-€ gesetzt hätte
plus für Verkäufer: Abgabe an ABHOLER, oder Zustellung im Großraum Aachen möglich
wobei RE NICHT zum Grossraum Aachen gehört , also liefer ist nicht, Pech
Wie war das noch, lieber vorher alles klären

Bin gespannt, drück dir aber die Daumen.....

Hallo Klaus Peter,
in den ebay-Grundsätzen ist solch ein Angebotsformat geregelt. Insbesondere die Strafen durch ebay für einen Verkäufer, der gegen diese Richtlinien verstößt sind sehr drastisch und können sogar einen Ausschluss zur Folge haben:
Grundsatz
Es dürfen keine Systeme oder Techniken benutzt werden, die die ordnungsgemäße Funktionalität von eBay stören. Dazu zählt auch die Umgehung der eBay-Gebühren.
Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen
Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Verlust des PowerSeller-Status
Beispiele (Liste nicht abschließend)
Angebote, in denen die Käufer angewiesen werden, nicht zu kaufen
Angebotspraktiken, die einen Verkauf außerhalb von eBay zum Ziel haben
Angebote, bei denen das abgegebene Höchstgebot oder der angegebene Festpreis nicht der Endpreis des angebotenen Artikels sein soll. Dazu zählen insbesondere Angebote, bei denen eine Ratenzahlung eingeräumt wird, jedoch der Endpreis nur eine oder mehrere Raten des Gesamtpreises des Artikels darstellt.
Angebote mit niedrigen Startpreisen, aber unverhältnismäßig hohen Versandkosten
Umgehung von Multiauktionen denn streng genommen, war dies eine!
Verkauf eines Artikels, bei dem ein zusätzlicher Kauf beim Verkäufer verlangt wird
Artikel, die nicht bei eBay zum Direktverkauf angeboten werden
Angebote mit einer E-Mail-Adresse oder einer Web-Adresse (URL) im Titel
Ich denke mit dem Argument, des Ausschlusses, sollte es möglich sein, die Türen für 18,09 Euro zu bekommen
in den ebay-Grundsätzen ist solch ein Angebotsformat geregelt. Insbesondere die Strafen durch ebay für einen Verkäufer, der gegen diese Richtlinien verstößt sind sehr drastisch und können sogar einen Ausschluss zur Folge haben:
Grundsatz
Es dürfen keine Systeme oder Techniken benutzt werden, die die ordnungsgemäße Funktionalität von eBay stören. Dazu zählt auch die Umgehung der eBay-Gebühren.
Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Löschung von aktiven Angeboten und Suchanzeigen
Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (z.B. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Verlust des PowerSeller-Status
Beispiele (Liste nicht abschließend)
Angebote, in denen die Käufer angewiesen werden, nicht zu kaufen
Angebotspraktiken, die einen Verkauf außerhalb von eBay zum Ziel haben
Angebote, bei denen das abgegebene Höchstgebot oder der angegebene Festpreis nicht der Endpreis des angebotenen Artikels sein soll. Dazu zählen insbesondere Angebote, bei denen eine Ratenzahlung eingeräumt wird, jedoch der Endpreis nur eine oder mehrere Raten des Gesamtpreises des Artikels darstellt.
Angebote mit niedrigen Startpreisen, aber unverhältnismäßig hohen Versandkosten
Umgehung von Multiauktionen denn streng genommen, war dies eine!
Verkauf eines Artikels, bei dem ein zusätzlicher Kauf beim Verkäufer verlangt wird
Artikel, die nicht bei eBay zum Direktverkauf angeboten werden
Angebote mit einer E-Mail-Adresse oder einer Web-Adresse (URL) im Titel
Ich denke mit dem Argument, des Ausschlusses, sollte es möglich sein, die Türen für 18,09 Euro zu bekommen

Zuletzt geändert von SamEye am Donnerstag 12. Oktober 2006, 08:28, insgesamt 1-mal geändert.
viele Grüße aus Viersen
Andrea & Stephan

Andrea & Stephan
- klaus peter
- Beiträge: 2380
- Registriert: Donnerstag 17. April 2003, 07:57
Hier die Antwort des Verkäufers auf meine Forderung mir die Türen bis zum 21.10 zum Preis von 18,09 zur Verfügung zu stellen.
Sehr geehrter Herr Pardon,
besten Dank für Ihr ausführliche Belehrung über Ebay. Da ich Ebay nicht als
Profi betreibe und mit solche Einzelheiten nicht bekannt waren, haben Sie
sicher
Recht. Da mir die Türen nicht gehören und ich diese für einen Nachbarn in
gutem Glauben eingestellt habe, kann ich Ihnen die Türen nicht zu diesem
Preis
abgeben. Türen sind nicht mei nHobby, normalerweise benutze ich Ebay nur für
Briefmarken. Es steht Ihnen frei Ihr Recht durchzusetzen, einen Nutzen
können Sie damit nicht erzielen.
Ich biete Ihnen einen Rücktritt in gegenseitigem Einvernehmen an.
Mit freundlichem Gruß
Mit kugeligen Grüßen
Klaus Peter
If it has tits or wheels, it's gonna give you problems...
Ich bin auf der Welt, um so zu sein wie ich bin und nicht, wie andere mich gerne hätten.
Klaus Peter
If it has tits or wheels, it's gonna give you problems...
Ich bin auf der Welt, um so zu sein wie ich bin und nicht, wie andere mich gerne hätten.
- Florian
- Beiträge: 8019
- Registriert: Donnerstag 17. April 2003, 17:42
- Wohnort: Bielefeld.de
- Kontaktdaten:
. Türen sind nicht mei nHobby, normalerweise benutze ich Ebay nur für
Briefmarken. Es steht Ihnen frei Ihr Recht durchzusetzen, einen Nutzen
können Sie damit nicht erzielen.
Ich biete Ihnen einen Rücktritt in gegenseitigem Einvernehmen an.
Mit freundlichem Gruß
unkenntniss schützt vor strafe nicht.... ich denke du kannst dein recht auch durchsetzen... kann ja nicht jeder machen was er will.....
stell dir vor der macht das immer so, 99 mal kommt er damit durch und die leute bezahlen und einmal wehrt sich einer wie du. dann macht der einen guten schnitt...
cu,
florian
Viele Grüße von
Florian
Florian
Seh ich genauso wie Florian.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !!!
Die Ausrede wird wohl gern hergenommen: Ach wissen Sie, ich verkauf das ja nicht für mich. Ich verkauf das doch für´n Nachbarn. Das müssen Sie doch verstehen.
( Ist wie die Masche bei manchem Autohändler: Verkauf im Kundenauftrag und schon hat man mit Garantieansprüchen nix mehr zu tun).
Was will er überhaupt mit diesem Satz sagen: Es steht Ihnen frei Ihr Recht durchzusetzen, einen Nutzen
können Sie damit nicht erzielen.
Will er sie etwa verbrennen und zerhacken, bevor Du sie abholst ???
Eigentlich ist es doch egal, was man verkauft. Das Procedere ist doch bei allen Artikeln das gleiche. Die von ihm gewählte Formulierung wäre auch bei Briefmarken falsch gewesen !
In diesem Fall mit den Türen würdest Du auf jeden Fall Recht bekommen. Wenn Du ´ne Rechtsschutz hast, solltest Du das auf jeden Fall versuchen. (ohne Rechtsschutz aber auch).
Halt uns mal bitte auf dem laufenden !

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !!!
Die Ausrede wird wohl gern hergenommen: Ach wissen Sie, ich verkauf das ja nicht für mich. Ich verkauf das doch für´n Nachbarn. Das müssen Sie doch verstehen.
( Ist wie die Masche bei manchem Autohändler: Verkauf im Kundenauftrag und schon hat man mit Garantieansprüchen nix mehr zu tun).
Was will er überhaupt mit diesem Satz sagen: Es steht Ihnen frei Ihr Recht durchzusetzen, einen Nutzen
können Sie damit nicht erzielen.
Will er sie etwa verbrennen und zerhacken, bevor Du sie abholst ???
Eigentlich ist es doch egal, was man verkauft. Das Procedere ist doch bei allen Artikeln das gleiche. Die von ihm gewählte Formulierung wäre auch bei Briefmarken falsch gewesen !
In diesem Fall mit den Türen würdest Du auf jeden Fall Recht bekommen. Wenn Du ´ne Rechtsschutz hast, solltest Du das auf jeden Fall versuchen. (ohne Rechtsschutz aber auch).
Halt uns mal bitte auf dem laufenden !

Zuletzt geändert von Yellowbug am Freitag 13. Oktober 2006, 12:47, insgesamt 1-mal geändert.
- Highlander
- Beiträge: 4648
- Registriert: Donnerstag 17. April 2003, 20:28
- Wohnort: Wuppertal
so ähnliche Pappnasen hatte ich ich auch....
...schon mal.
Hast du die 19....schon überwiesen?
Drohe mich Anwalt, denn REcht hast du, wie ER das regelt, kann dir egeal sein, wenn er mit dem Nachbar kracht kriegt

Hast du die 19....schon überwiesen?
Drohe mich Anwalt, denn REcht hast du, wie ER das regelt, kann dir egeal sein, wenn er mit dem Nachbar kracht kriegt



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